Infobrief an die Herrschinger Mitbürgerinnen und Mitbürger

Montag, 11. November 2019 15:11

Der Förderverein für ein zweites Gymnasium im westlichen Landkreis Starnberg e.V. informiert Mitte November 2019 die Mitbürgerinnen und Mitbürger von Herrsching, Breitbrunn und Widdersberg mit folgendem Schreiben: Infobrief vom 8.11.2019 zum Gymnasium Herrsching.

Bitte nutzen Sie dazu auch die Informationsveranstaltung am 09.12.2019, um sich zu diesem Thema umfassend zu informieren.

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Die Familien des westlichen Landkreises freuen sich auf die weitere Umsetzung des Gymnasiums am Mühlfeld und den Start des Schulbetriebs in 2022

Mittwoch, 11. September 2019 18:41

Eine Unterschrift unter das erneute Bürgerbegehren ist ein NEIN zum Gymnasium

Die Schule geht in dieser Woche wieder los und damit für viele Kinder aus dem Landkreis der lange Schulweg zum Gymnasium. Wir Familien aus Herrsching, Breitbrunn, Widdersberg, Seefeld, Hechendorf, Andechs und weiteren Gemeinden freuen uns deshalb sehr, dass die Umsetzung des neuen Gymnasiums an der Mühlfelder Straße weit fortgeschritten ist, und der Schulbetrieb laut Plan im Jahr 2022 starten kann. Der Kreisverkehr als erster Bauabschnitt des Gymnasiums ist fertiggestellt, das Architekturkonzept „Variante Pavillon“ ist vom Kreistag entschieden, und das pädagogische Konzept steht schon lange. „Wenn es läuft wie geplant, dann werden die heutigen Grundschüler der 2. bis 4. Klasse die ersten Schüler der Klassen 5 bis 7 des neuen Gymnasiums sein.“, freut sich Jens Waltermann, 1. Vorsitzender des Fördervereins.

Die in den Schulferien gestartete Wiederauflage des Bürgerbegehrens von den bekannten Initiatoren gefährdet die Umsetzung des Gymnasiums.

Das erneut als Option ins Spiel gebrachte Areal mit 37 Flurstücken an der Seefelder Straße gehört 19 Eigentümern. 18 Eigentümer haben der Gemeinde auf Anfrage Folgendes geantwortet:
• 9 Eigentümer wollen gar nicht verkaufen. Das ist das gute Recht der Eigentümer. Niemand kann zu einem Verkauf gezwungen werden.
• 9 weitere Eigentümer würden einen Teil ihrer Grundstücke verkaufen wollen, wenn sie für den verbleibenden Teil privates Baurecht erhielten. Eine solche Kopplung von Verkauf und Baurecht ist jedoch rechtlich unzulässig, wie von Gemeinde und Landkreis eingeholte Gutachten eindeutig feststellten. Gemeinde und Landkreis würden gegen Recht und Gesetz verstoßen, wenn sie sich auf einen solchen Deal einließen.
Das Areal an der Seefelder Straße steht also nicht zum Verkauf bereit. Das war so und das ist so. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens verrennen sich immer mehr in ihrer Sackgasse.

Die Postwurfsendung enthält darüber hinaus viele weitere gezielte Falschaussagen und „emotionale Aufreger“, um mit allen Mitteln genügend Unterschriften zusammen zu bekommen.

Aber eines ist leider klar: Wer ja sagt zum Bürgerbegehren, sagt nein zum Gymnasium.

Es gibt einen gut geeigneten Standort für das Gymnasium an der Mühlfelder Straße, der zügig voranschreitet und dessen Kosten von Beginn an kontrolliert wurden und werden. Dies ist im Interesse des Landkreises, der 90 Prozent der Kosten trägt, und vor allem im Interesse der Steuerzahler. Es geht alles mit rechten Dingen zu.

„Wir Familien am Ammersee-Ostufer mit ca. 600 Kindern, die täglich nach Gilching, Germering, Fürstenfeldbruck und München auspendeln, freuen uns auf das Gymnasium. Unterstützt uns alle dabei!“, so Sonja Sulzmaier, 2. Vorsitzende des Fördervereins.

Personen auf dem Foto, von links nach rechts:
oben: Sonja Sulzmaier, Fiona (2. Klasse, zukünftige 5. Klasse in 2022)
unten: Christian Schoppmann, Jürgen Bocklage-Ryannel, Vanessa von Mandelsloh, Hannes Eisele, Jens Waltermann
(Vorstandsmitglieder des Vereins für ein zweites Gymnasium im westlichen Landkreis Starnberg)

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Information des Fördervereins an alle Herrschinger Mitbürger, 5.2.2019

Mittwoch, 6. Februar 2019 21:44



Liebe Mitbürger,
in diesen Tagen haben viele von Ihnen einen weiteren „Bürgerbrief“ von Gerhard Knülle und Wilhelm Welte erhalten. Die beiden haben das Bürgerbegehren gegen das Gymnasium am Standort Mühlfeld angestoßen und Sie, die Bürger Herrschings, sollen glauben, dass Landrat Roth und die Gemeinde gegen Ihre Interessen handeln. Es klingt fast so, als gäbe es eine Verschwörung gegen die Bürger, als würden der Landrat, der Kreistag und die große Mehrheit der von Ihnen gewählten Herrschinger Gemeinderäte die Bürger hintergehen wollen, nur weil sie alle das Gymnasium am Mühlfeld unterstützen.
Lassen Sie sich von den Initiatoren nicht in die Irre führen.


Der Förderverein für ein Gymnasium im westlichen Landkreis, kämpft seit 10 Jahren für das Gymnasium in Herrsching. Wir wurden und werden dabei von hunderten Bürgern in Herrsching, Seefeld, Inning, Wörthsee, Andechs und im Kreis unterstützt. Die meisten von uns sind selbst Bürger Herrschings, Eltern, Großeltern und Gewerbetreibende. Wir haben die Bayerische Staatsregierung überzeugt und den Landkreis Starnberg. Wir sagen Ihnen: das Mühlfeld ist ein guter Standort für das Gymnasium. Es ist gut bebaubar und es reicht für ein auf vier Züge erweiterbares Gymnasium.


Der Landkreis als Bauherr hat deutlich gemacht: das Mühlfeld ist der einzige Standort, an dem er ein Herrschinger Gymnasium bauen wird. Er will damit 3,5 Mio EUR an Investitionen aus unser aller Steuermitteln für Grundstück, Bodenuntersuchungen und die bereits abgeschlossenen Ausschreibungen sichern – sie wären bei einem Standortwechsel verloren. Und er will weitere Verzögerungen und geschätzte Mehrkosten von etwa EUR 10-13 Mio vermeiden. Das hat nicht der Landrat, sondern der von Ihnen gewählte Kreistag beschlossen – am 17.12.2018 mit Unterstützung aller Parteien und 51 Stimmen zu 2 Gegenstimmen. Hieran können Bürgermeister und Gemeinderat in Herrsching nichts ändern. Das Bürgerbegehren richtet sich an den falschen Adressaten, da die Gemeinde Herrsching den Bau nur blockieren, nicht aber selbst realisieren kann.


2014 hätten auch wir uns ein Gymnasium zwischen Gewerbegebiet und Seefelder Strasse gut vorstellen können. Leider wollte die Mehrheit der Grundstückseigentümer dort nicht oder nur für einen zu hohen Preis verkaufen. Daran hat sich nichts geändert. Die Versprechungen, die die Initiatoren des Bürgerbegehrens einigen Grundstückseigentümern dort in privaten Gesprächen gemacht haben („Kopplung von Verkauf und privatem Baurecht“), sind rechtlich unzulässig. Zudem haben 9 von 17 Eigentümern der Gemeinde offiziell mitgeteilt, dass sie auch jetzt grundsätzlich nicht verkaufen wollen, und damit anderslautende Gerüchte dementiert. Die Behauptung des Bürgerbegehrens, es gäbe zwei Standorte für das Gymnasium, zwischen denen Sie als Bürger wählen können, ist schlicht falsch.


Günstiger Wohnraum, die Entlastungsstraße und vielleicht auch eine Mehrzweckarena sind wichtige Anliegen. Aber sie haben nichts mit dem Gymnasium zu tun. Wir können in Herrsching günstigen Wohnraum schaffen, ohne das Gymnasium zu gefährden.


Bürgerbegehren sind unser Recht als Bürger. Sie sind ein wichtiges Mittel der Demokratie. Aber sie werden entwertet, wenn sie auf Irreführungen und Unwahrheiten beruhen. Und sie werden missbraucht, wenn sie zur Spaltung unserer Gemeinde benutzt werden – aus welchen Motiven auch immer.

Wir wollen das Gymnasium. Wenn Sie es auch wollen, dann unterstützen Sie das Bürgerbegehren nicht!

Ihre Mitbürger vom Förderverein,

Jens Waltermann – Sonja Sulzmaier – Hannes Eisele – Christian Schoppmann – Jürgen Ryannel – Vanessa von Mandelsloh – Eva Kunigk – Alexander Hautmann – Marc Buntebardt – Matthias Feil

Dieser Bürgerbrief als PDF

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